2 Ergebnisse.

Die vollstreckbare Urkunde
Zum WerkVollstreckbare Urkunden sind die durch freiwillige Unterwerfung des Schuldners entstandenen Urkunden, die eine befugte Urkundsperson (in der Regel ein Notar, aber in bestimmten Fällen auch ein Jugendamt) ausstellt und die eine Zwangsvollstreckung in gleicher Weise ermöglichen wie ein Gerichtsurteil. Häufig sind sie bei Grundstücksgeschäften und der Bestellung von Grundpfandrechten. Sie spielen daher auch in der Bankpraxis eine große Rolle.Inhalt- ...

141,00 CHF

Staudingers Kommentar BGB §§ 1113-1203 (Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld)
Die Neubearbeitung 2019 bringt die Kommentierung der praxisrelevanten Grundpfandrechte im Wesentlichen auf den Stand Mai 2019. Fundiert erläutert werden u.a. die Änderungen, die sich aus dem am 16. 3.2016 in Kraft getretenen Umsetzungsgesetzes zur europäischen Wohnimmobilienkreditrichtlinie über Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher ergeben, die bei ihrer Umsetzung in deutsches Recht um neue Regelungen zur Kreditwürdigkeitsprüfung ergänzt wurde. Praxisorientiert und kritisch werden konkrete ...

519,00 CHF